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08.01.2026

Thomas Meuche, Susanne Dittrich, Tim-Christian Reichel, Ali Fallah-Tehrani

Zusammenfassung: Ein generisches Antragsportal ermöglicht künftig die Abwicklung aller denkbaren Anträge in einem System. Der gezielte Einsatz von Bots an verschiedenen Stellen unterstützt die Antragstellenden ebenso wie die Sachbearbeitung. Zudem lassen sich durch den Einsatz der integrierten Lösung erheblich Kosten sparen durch Effizienzgewinne in der Antragsbearbeitung, Reduzierung von Schnittstellen und Einsparungen bei Softwarelizenzen. Über 10 Jahre sind seit der Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes vergangen. Signifikante Fortschritte bei der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung im Sinne einer spürbaren Verbesserung des Services oder einer signifikanten Steigerung der Effizienz lassen sich nicht erkennen. Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollen hier nicht weiter vertieft werden. Vielmehr stellt sich die Frage, wie sich möglichst schnell spürbare Fortschritte erzielen ließen. Das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung der Hochschule Hof hat in einem Pilotprojekt ein generisches Antragsportal mit einer Ende-zu-Ende Bearbeitung von Anträgen entwickelt und in der Praxis getestet. Als erste Anwendung wurden in dem Portal die Anträge auf Berufserlaubnis und Approbation für alle Approbationsberufe abgebildet und in der Praxis getestet. Zugrunde lag dem Projekt die Überlegung, dass einer der Kernprozesse von Verwaltungen das Antragsmanagement ist, bestehend aus Entgegennahme des Antrags mit den erforderlichen Dokumenten, Prüfung und Bescheidung. Um welche Art von Antrag es sich handelt spielt auf dieser Ebene zunächst keine Rolle. Aufbauend auf dieser Erkenntnis wurde ein Portal mit drei Modulen entwickelt: Antragstellersicht, Sachbearbeitendensicht und Backend. Antragstellende registrieren sich auf der Plattform und legen ein Konto an. Aktuell geben sie dafür ihre personenbezogenen Daten ein. Nach einer Einbindung der BundID werden die Daten weitgehend automatisch übernommen. Der Zugang zum Konto erfolgt über eine 2-Faktoren-Authentifizierung. Nach der Registrierung kann dann die Antragsart ausgewählt werden. Auf Grundlage des ausgewählten Antrags werden im System dynamisch die hochzuladenden Dokumente und eventuell weitere zu erfassende Informationen in der Antragstellersicht eingeblendet. In den jeweiligen Rubriken sind jetzt die geforderten Dokumente hochzuladen. Dabei unterstützt künftig ein Bot die Antragstellenden. Im Hintergrund überprüft eine KI, ob die eingereichten Dokumente die geforderten sind und die erforderliche Qualität aufweisen. Ist dies nicht der Fall wird der Antragsteller gebeten das Dokument nochmals zu überprüfen. Neben Dokumenten kann auch die Eingabe weiterer Daten erforderlich sein, im Fall des Antrags auf Berufserlaubnis oder Approbation ist dies ein strukturierter Lebenslauf. Dabei stellt die vorgegebene Struktur sicher, dass die Daten zu einem späteren Zeitpunkt automatisch geprüft werden können. Hochgeladene Dokumente und erfasste Daten liegen im Konto des Antragstellers und gehören diesem. Das heißt, ein Zugriff darauf kann nur durch dessen Freigabe erfolgen. Möchte die antragstellende Person beispielsweise nach einem Antrag auf Berufserlaubnis einen weiteren auf Approbation stellen, können bereits im ersten Antrag hochgeladene und geprüfte Dokumente auch für den zweiten Antrag und alle weiteren freigegeben werden. Würden eingereichte Dokumente wie zum Beispiel Bildungsabschlüsse von einer Behörde geprüft, könnte diese die Dokumente nach erfolgreicher Prüfung mit einem digitalen Siegel versehen. Weitere Prüfungen in anderen Verfahren erübrigen sich damit. Sind alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente hochgeladen kann der Antrag gestellt werden. Mit dem Klick auf den Button „Antrag stellen“ öffnet sich ein Fenster zum integrierten Bezahlsystem, in diesem Fall handelt es sich um E-Pay-Service-Bayern. Nach Eingang des Rechnungsbetrags weist das System den Antrag entweder direkt einer Person in der Sachbearbeitung zu oder einer Stelle, die die Anträge an die jeweiligen Sachbearbeiterinnen verteilt. Die Mitarbeitenden sehen im Portal ihre offenen Fälle mit dem jeweiligen Status. Durch Klicken auf einen Antrag gelangen sie in die Sachbearbeiteransicht. Dort finden sich alle eingereichten und vom Antragsteller für den jeweiligen Antrag freigegebenen Dokumente. Hinter jedem Dokumententyp liegt eine spezifische Liste der zu prüfenden Punkte. Die Prüfergebnisse können entweder durch Setzen eines Hakens dokumentiert werden oder durch Eingabe eines Freitextes. Künftig soll ein Bot bereits eine Vorprüfung vornehmen. Sind andere Stellen am Verfahren beteiligt erhalten diese auf die für sie relevanten Daten im Portal Zugriff und können sie auch darin direkt bearbeiten. Solche anderen Stellen können andere Behörden sein aber auch beispielsweise externe Gutachter oder Kammern. Gibt die Sachbearbeitung nach einem Bearbeitungsschritt den Status frei, erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung per E-Mail mit dem Link zum Portal und dem Hinweis, dass sich am Status des Antrags etwas geändert hat. Durch Klicken auf den Link gelangt der Antragsteller in sein Konto, sieht die Ergebnisse der Prüfung und hat die Möglichkeit auf die dort gegebenen Hinweise zu reagieren, indem er beispielsweise weitere oder geänderte Dokumente hochlädt. Zur Erinnerung an Fristen generiert das System automatisch Erinnerungsmails. Damit findet keine direkte Kommunikation zwischen Antragsteller und Sachbearbeitung mehr über E-Mail statt, was eine erhebliche Zeitersparnis und eine Verbesserung des Datenschutzes darstellt. Zeitraubende Rückfragen von Antragstellenden zum Stand des Verfahrens erübrigen sich durch die Transparenz des Verfahrens ebenso. Auf Basis der erfolgten Prüfungen wird im letzten Schritt ein Bescheid erstellt, der wie der E-Mail-Verkehr und andere Dokumente auch im Postfach des Antragstellenden abgelegt und dort abgerufen werden kann. Es erfolgt auch in diesem Fall eine automatische E-Mail mit dem Hinweis, dass neue Informationen vorliegen. Nach Abschluss eines Verfahrens erfolgt die Ablage aller Dokumente in der E-Akte. Nachdem der gesamte Prozess in einem Portal abgewickelt wird, liegen alle relevanten Daten vor. Auf deren Basis lassen sich beliebige Auswertungen erstellen, die zum einem die interne Steuerung unterstützen, zum anderen lassen sich Berichtspflichten automatisiert realisieren. Die dargestellte Lösung ermöglicht die Abbildung aller denkbaren Antragsverfahren. Der Vorteil eines solchen integrierten Systems besteht zum einen in einer massiven Reduzierung der Komplexität, weil die Oberfläche und die Logiken über alle Anträge hinweg sehr ähnlich sind und sich die Zahl der Schnittstellen massiv reduziert. Zum anderem lassen sich massiv Kosten einsparen gegenüber den heutigen Ansätzen. Im nächsten Schritt wird das Antragsportal im kommunalen Bereich angewendet. Zu den Autoren: Prof. Dr. Thomas Meuche leitet das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung der Hochschule Hof, Susanne Dittrich, Tim-Christian Reichel und Dr. Fallah Tehrani sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung. Die Lösung wurde als Pilotanwendung für ein bayerische Behörde entwickelt und ist voll einsatzfähig.

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Prof. Dr. Meuche im BR-Podcast „Possoch klärt“ zur Bürokratie
22.03.2024

Kompetenzzentrum öffentliche IT - Gastbeitrag von Prof. Meuche

Im BR-Podcast "Possoch klärt!" ist Prof. Meuche einer von drei Experten zum Thema Bürokratie in Deutschland.

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Gastbeitrag von Prof. Dr. Meuche
05.03.2024

Kompetenzzentrum öffentliche IT - Gastbeitrag von Prof. Meuche

Die Bürgercloud als Kern eines digitalen Zwillings für die Verwaltung.

Frau arbeitet

Bachelorarbeit im Studiengang Digitale Wirtschaft
26.02.2024

Integration digitalen Technologien in den Recruiting-Prozess eines Handwerksbetriebes

Pink Poppy Flowers

Bayerisch-Sächsischer Digitalgipfel
der öffentlichen Verwaltung in Hof
13.07.2023

Bringt die Registermodernisierung den Durchbruch bei der Digitalisierung der Verwaltung?

Der Bayerisch-Sächsische Digitalgipfel an der Hochschule Hof am 27./28.6. befasste sich mit Datenstrukturen und Prozesse als Kern der Verwaltung der Zukunft

2017 trat das Onlinezugangsgesetz in Kraft, 2021 das Registermodernisierungsgesetz. Beide Gesetze sollten die Grundpfeiler der Digitalisierung der Verwaltung sein. Auch wenn viele Lobeshymnen auf das Onlinezugangsgesetz angestimmt werden, muss man es in seiner ursprünglichen Form als gescheitert ansehen. Zwar können Bürgerinnen und Bürger inzwischen eine Reihe von Anträgen online stellen, die daran anschließende Weiterbearbeitung erfordert aber in den meisten Fällen eine zum Teil händische Übernahme der Daten in die sogenannten Fachverfahren. Zudem wurde die Chance verpasst, die Prozesse zunächst grundlegend zu vereinfachen. Das liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber die falsche Reihenfolge gewählt hat. Eine Digitalisierung von Prozessen kann nur dann Erfolg haben, wenn die Datenstrukturen und die Datenqualität passen. Gegenwärtig liegen hinter hunderten von Fachfahren eigenständige Datenbanken. Betrachtet man deren Inhalte stellt man fest, dass es immense Redundanzen gibt. Es finden sich also in den unterschiedlichsten Datenbanken immer die gleichen Daten. Damit ist die Gefahr groß, dass die Daten voneinander abweichen und damit fehlerhaft sind, was in der Folge zu Problemen in den Prozessen führt und eine Auswertung der Daten erschwert oder unmöglich macht. Erfolgt beispielsweise eine Ummeldung im Bürgeramt und findet kein Datenabgleich mit den anderen Datenbanken (Registern) statt, gelangen Bescheide z.B. zur Einschulung eines Kindes oder zur Zahlung der Grundsteuer an die falsche Adresse mit allen sich daran anschließenden Fehlerkosten – Rücksendung, Recherchieren der Adresse, Korrektur der Adresse in der Datenbank, erneute Ausstellung des Bescheids, erneuter Versand. Klassisch vermeidet man das durch Schnittstellen. Aber erstens gibt es solche nur zwischen einigen Datenbanken, zweitens besteht die Gefahr, dass bei Softwareupdates vorhandene Schnittstellen nicht mehr funktionieren. Diese in der Verwaltung als Register bezeichnete Datenbanken sollen laut Gesetz in den kommenden beiden Jahren modernisiert werden, so dass bestimmte Daten digital von überall in Deutschland und sogar von manchen EU-Staaten aus abgerufen werden. In ihrem Vortrag haben Frau Dr. Brigitte Klamroth, federführend bei der Registermodernisierung in der Hamburger Senatsverwaltung, Jasmin Deling, im nordrheinwestfälischen Wirtschaftsministerium verantwortlich für die Digitalisierung der Wirtschaft und Michael Lipaczewski Referatsleiter für die Registermodernisierung beim Bundesverwaltungsamt dargestellt, wie künftig die Anbindung von zunächst zehn Registern erfolgen und ein einheitlicher europaweiter Standard entstehen soll. Allerdings ist im ersten Schritt mit der Modernisierung keine Konsolidierung verbunden, die Datenstrukturen bleiben unverändert. Prof. Thomas Popp, CIO des Freistaats Sachsen und als Staatssekretär in der sächsischen Staatskanzlei unter anderem verantwortlich für die Digitalisierung hält aber eine Registerkonsolidierung durchaus für geboten verbunden mit der Einführung einer bundes- oder europaweitern BürgerID. Wenn beispielsweise Geburten-, Melde- und Passregister mit ihrem hohen Anteil an redundanten Daten weiter nebeneinander bestehen bleiben, bringt auch das Registermodernisierungsgesetz keine wirkliche Verbesserung. Thomas Meuche, Professor an der Hochschule Hof und Leiter des Kompetenzzentrums Digitale Verwaltung und die wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Ali Fallah Tehrani und André Henning konnten anhand des digitalen Zwillings einer Bürgercloud veranschaulichen, welches Potenzial in einer solchen Zentralisierung der Datenhaltung steckt. Ohne eine solche wird uns der große Schritt in der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung nicht gelingen, so Meuche. Bereits am Vortag konnte Heike Markus, Professor für Digitale Verwaltung und ebenfalls in der Leitung des Kompetenzzentrums aufzeigen, wie man mit geringem Aufwand Daten schnell analysieren und die Ergebnisse visualisieren kann, wenn die Datenbasis stimmt. Alexander Schneider, Leiter Onlineservices der Stadt Nürnberg, einer der führenden Städte in Deutschland bei der Digitalisierung zeigte, wie große Städte mit dem Thema Datenkonsolidierung umgehen. Der Einsatz entsprechender Technologie, so räumte Schneider ein, verursacht aber auch immense Kosten, die von kleineren Gebietskörperschaften kaum zu tragen sind - seine Schlussfolgerung, mehr Standardisierung. Sowohl Prof. Popp wie auch Frank Lichnok, Digitallotse des sächsischen Städte- und Gemeindetags erläuterten, wie es dem Freistaat trotz Verwaltungsautonomie der Gebietskörperschaften gelingt zu einem standardisierten Vorgehen und zur Vereinheitlichung der Systeme zu kommen. Auch der Freistaat Bayern bemüht sich um mehr Standards. Paul Manthey vom bayerischen Digitalministerium stellte eine OZG-Cloud vor, die die Brücke zwischen den online eingehenden Formularen und den Fachverfahren schlägt. In der gesamten Diskussion wurde klar, dass der von der öffentlichen Verwaltung lange verteufelten Cloudtechnologie die Zukunft gehört. Dass aus deren Einsatz eine Reihe von Herausforderungen für die Informationssicherheit resultieren, erläuterte Michael Diener, Informationssicherheitsbeauftragter der Stadt Regensburg. Außer den Datensicherheitsaspekten muss bei Abschluss von Verträgen mit Clouddienstleistern auf jeden Fall geregelt werden, wie ein späterer Ausstieg erfolgen kann, so Diener. Gesetzt den Fall der Gesetzgeber würde die richtigen Weichen stellen und die Technologie würde zentral zur Verfügung gestellt, bräuchte es immer noch die Mitarbeitenden in den Verwaltungen, die die Veränderungen umsetzen. Neben dem „Vereinfachen, Standardisierung, Digitalisierung“ bedarf es einer „fachlichen und kulturellen Transformation“ berichtete Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank über ihre Erfahrungen der letzten Jahre beim Umbau der Bank. Technologie kann über die Bereitstellung von Finanzmitteln beschafft werden, alles andere ist mühsame Führungsarbeit. Der Digitalgipfel zeigte auf wohin der Weg führen muss, verdeutlichte aber auch, dass die bisher existierenden Regelungen keineswegs ausreichen, um den Stand der vielzitierten baltischen oder skandinavischen Staaten bei der Digitalisierung und Serviceorientierung der Verwaltung zu erreichen. Zudem ist vielen Verwaltungen noch gar nicht bewusst, was mit der Registermodernisierung in den kommenden Jahren auf sie zukommt. Denn die Arbeit ist vor Ort zu erledigen. Der Wandel beginnt im Kopf deshalb bietet das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung der Hochschule Hof berufsbegleitende Seminare und Studiengänge zur Digitalisierung der Verwaltung an und nutzt dabei die Erfahrungen aus den Projekten mit Behörden. Die Qualifizierung der Mitarbeitenden und mehr Diversität in der Qualifikation der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung ist dringend geboten.

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Veröffentlichung des neuen Buches "Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung" von Prof. Thomas Meuche und Prof. Heike Markus

Heute ist bei Springer das neue Buch von Prof. Thomas Meuche und Prof. Heike Markus als eBook veröffentlicht worden. Die Printausgabe wird in 3-4 Wochen erhältlich sein. Dieses Buch bietet ein ganzheitliches Konzept und konkrete Praxisempfehlungen, wie die öffentliche Verwaltung in Deutschland Digitalisierungsprojekte erfolgreich umsetzen kann. Dazu schauen die Autor:innen mit einem 360-Grad-Blick auf die Verwaltungsorganisation und geben konkrete Handlungsempfehlungen für Daten- und Prozessmanagement, den Einsatz neuer Technologien, Organisationsstrukturen, Führungskultur und die Qualifizierung von Mitarbeiter:innen. Der technologische Fortschritt schafft die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung, doch damit alleine kann die Transformation nicht gelingen. Diese Erfahrung haben viele Organisationen in den letzten Jahren gemacht. Das in diesem Buch dargestellte Digitale Reifegradmodell m² ermöglicht die Ermittlung konkreter Ansatzpunkte für eine digitale Transformation. Es adressiert dabei alle Dimensionen, die auf dem Weg zur digitalen Verwaltung zu berücksichtigen sind, angefangen bei den strategischen Zielen, über die zu ihrer Umsetzung notwendigen Prozesse und Ressourcen, die Organisationsstruktur und -kultur bis hin zur Steuerung. Besonderes Gewicht haben in den Ausführungen die Themen Datenerfassung, -qualität, -schutz und -sicherheit als Kern der gesamten Entwicklung. Neben den Analysen enthält das Buch eine Reihe von Handlungsvorschlägen aus Best-Practice-Projekten aus der Praxis. Diese werden von unseren Gastautor:innen aus Bundes-, Landes- und Kommunaleinrichtungen sowie Universitäten und Unternehmen vorgestellt, die aus der Praxis berichten, wie Hürden bei der Digitalisierung überwunden werden können.

Reichstagskuppel

Deutschlandweite Umfrage zum digitalen Reifegrad der öffentlichen Verwaltung auf Kommunalebene : Forschungsbericht

André Henning, Anica Schulze, Thomas Meuche, Heike Markus

Digitales Mediennetz

Weitere Publikationen

Meuche, Thomas (2022): Dilemmata und Wege zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. In: Gr Interakt Org. DOI: 10.1007/s11612‐021‐00612‐7. Meuche, Thomas (2022): Mammutaufgabe für die Verwaltung. In: Kommunal (3), S. 44. Thomas Meuche (2022): Tieferes Verständnis. Durch Technologie allein verändern sich Prozesse, Strukturen und Verhaltensweisen in der öffentlichen Verwaltung nicht. Die digitale Transformation fordert Führungskräfte und Mitarbeitende gleichermaßen. In: Kommune21 (3), S. 8–9. Markus, Heike (2021): Das Reifegradmodell m2. In kleinen Schritten erfolgreich digitalisieren. In: Behörden Spiegel (11). Markus, Heike (2021): Wie die Digitalisierung der Verwaltung gelingt. In: Innovative Verwaltung (11). Markus, Heike; Klein, Claudia; Meier, Bernhard; Norgall, Tanja (2021): Praxisnah, anwendungsorientiert und digital. Wie das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung der Hochschule Hof die Lehre verändert. In: AWV‐Informationen (4). Meuche, Thomas (2021): Der lange Weg zur selbststeuernden Organisation. In: Innovative Verwaltung (12), S. 41–43.

Geschäftiger Arbeitstag

News, Publikationen, Aktivitäten.

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